Kosten der Osteopathie

 

Die Osteopathie und die osteopathische Behandlung gehört nicht zum Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Einige Krankenkassen übernehmen einen Zuschuss für die Behandlung. Private Krankenversicherungen und die Beihilfe können die osteopathische Behandlung komplett übernehmen; bitte schauen Sie in Ihren Versicherungsvertrag. 

 

Alle anderen Patienten treten als Selbstzahler auf.  

 

Einige gesetzliche Krankenkassen (z.B. die Techniker Krankenkasse und viele Betriebskrankenkassen) übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Leistungen in Form eines Zuschusses. Sie können mich gerne im Vorfeld darauf ansprechen. Wir werden dann gemeinsam herausfinden, ob auch Ihre Krankenkasse einen Zuschuss übernimmt.

 

 

Als Arzt bin ich verpflichtet nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) mit den entsprechenden Steigerungssätzen abzurechnen. Sie als Patient schließen mit mir einen Behandlungsvertrag ab. Die Rechnungsstellung erfolgt analog der GoÄ. 

 

Die meisten Behandlungen können in ca. 2-4 Sitzungen behandelt werden. Die ungefähren Kosten für eine Sitzung betragen, je nach Aufwand, zwischen  85 und 120 Euro. (ungefähre Schätzung, individuall abhängig von der Anzahl der zu behandelnden Funktionsstörungen)